Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

20.03.2025 - 11.3 Eine Unterkunft für wohnungslose Frauen

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Ratsherr Fabian Voß (AfD) beantragt im Laufe der Aussprache eine Sitzungsunterbrechung sowie eine Zusammenkunft des Ältestenrates. Die 1. stellvertretende Stadtpräsidentin unterbricht die Sitzung gemäß § 23 Absatz 1 Geschäftsordnung der Ratsversammlung von 19:53 Uhr bis 19:58 Uhr. Gemäß § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel wird der Ältestenrat nicht einberufen, da nicht zwei seiner Mitglieder dies verlangten.

Reduzieren

Beschluss in der durch den unter TOP 11.3.1 beschlossenen Änderungsantrag (Drs. 0214/2025-01) geänderten Fassung (Ergänzungen fett markiert):

Die Ratsversammlung beschließt, dass durch die Verwaltung ein Konzept für eine Unterkunft für wohnungslose Frauen erstellt wird.

Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  •           Die Unterkunft soll eine feste Unterkunft, also keine Containerlösung sein.
  •           Die Unterkunft soll zentrumsnah liegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein.
  •           Sollte nicht die ganze Unterkunft barrierefrei sein, sollen zumindest barrierefrei zugängliche Zimmer für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderung vorhanden sein.
  •           Es soll ein Raum vorhanden sein, der als Beratungsraum für soziale Dienste (z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe), ggf. ärztliche Behandlungen oder Pflege, usw. genutzt werden kann. Hiermit soll die Privatsphäre die Bewohnerinnen gewahrt werden.
  •           Das Konzept soll die Möglichkeiten der zeitlichen Umsetzung, die Kosten der Einrichtung und Kosten für Betreuung aufzeigen. Außerdem soll, wenn möglich, ein Vorschlag für einen Standort gemacht werden.
  •           Die Unterkunft soll von einem erfahrenen Kieler Träger betreut werden. Niedrigschwellige Beratung soll für die Frauen direkt vor Ort, zumindest stundenweise, angeboten werden.
  •           Der Träger soll sich auch für kostenlose Angebote, z.B. Hygieneprodukte, einsetzen.
  •           Die Sicherheit der Einrichtung muss gewährleistet sein mit einem besonderen Augenmerk auch auf dem subjektiven Sicherheitsgefühl der wohnungslosen Frauen.
Reduzieren

Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei Enthaltungen der AfD und von Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

Reduzieren

Zuständigkeit: Amt für Wohnen und Grundsicherung

Beschlussverfolgung: Dezernat IV