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ALLRIS - Auszug

20.03.2025 - 17 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Nach der Beratung zu Tagesordnungspunkt 11.10 zieht die 1. stellvertretende Stadtpräsidentin unter Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit die Beratung der unaufschiebbaren Anträge der Verwaltung vor. Sie ruft die Tagesordnungspunkte 12.1, 12.4, 12.9 und 12.10 auf.

Die 1. stellvertretende Stadtpräsidentin schließt daraufhin den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Die zur nichtöffentlichen Beratung vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte werden nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Das Gremium hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.

Im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil der Sitzung (21:45 Uhr bis 21:46 Uhr) wird die öffentliche Sitzung wiedereröffnet und es werden drei weitere öffentliche Tagesordnungspunkte (11.11 bis 11.13) beraten. 

Im Anschluss daran schließt die 1. stellvertretende Stadtpräsidentin die Sitzung.