Infosystem Kommunalpolitik
20.03.2025 - 11.5 Hybride Sitzungen ermöglichen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Maik Kristen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsfrau Antje Möller-Neustock, SPD Ratsfrau Constance Prange, CDU
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Apr 4, 2025
- Datum:
- Do., 20.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0174/2025-03 Hybride Sitzungen ermöglichen
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, mit der die hybride Sitzungsteilnahme für die Ratsversammlung ab dem Januar 2026 ermöglicht werden kann.
Es soll dabei berücksichtigt werden, dass die Anmeldungen zu einer hybriden Sitzungsteilnahme möglichst über die einzelnen Fraktionen erfolgen sollen. Bei fraktionslosen Mitgliedern soll dies durch das Büro der Stadtpräsidentin durchgeführt werden. Die Anmeldungen gemäß § 34a Absatz 5 GO sollen eingehalten werden – es soll jedoch geprüft werden, ob dieser Termin bis spätestens zur Sitzung des Ältestenrats verkürzt werden kann.
Gleichzeitig sollen in einer Geschäftlichen Mitteilung die technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung mitgeteilt werden. Die Kosten sowie der Zeitraum der Umsetzung, ggf. auch von Varianten, sollen dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung, dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung und dem Hauptausschuss zur Abstimmung vorab in der Geschäftlichen Mitteilung mitgeteilt werden. Dabei sollen auch Kosten für die Ausbildung der städtischen Mitarbeiter*innen, der Stadtpräsidentinnen für die Durchführung der hybriden Ratsversammlungen sowie der Ratsmitglieder enthalten sein. Eine eventuelle Übernahme von Kosten durch das Land Schleswig-Holstein soll geprüft werden.
Nach einer erfolgreichen Umsetzung soll die Hauptsatzung nachgelagert bis zur Sommerpause 2026 für die Ausschüsse und Beiräte, die im Rathaus tagen, angepasst werden.
