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20.03.2025 - 12.5 Stadtbahnplanung: Einleitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die erste Inbetriebnahmestufe (IBS 1)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stabsstelle Mobilität, OB.M
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 20.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stabsstelle Mobilität
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtbahnplanung wird im Rahmen der integrierten Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für die erste Inbetriebnahmestufe des Kieler Stadtbahnsystems fortgeführt, zudem werden erforderliche Begleitmaßnahmen umgesetzt.
- Parallel zur Stadtbahnplanung erfolgt eine möglichst enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung mit den Versorgern, insbesondere mit den Stadtwerken Kiel.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Stadtbahn-Betriebshofes (bis zum Abschluss der Leistungsphase 4) vorzubereiten und in Gaarden-Süd auf den Flächen des heutigen Busbetriebshofes an der Diedrichstraße einzuleiten sowie erforderliche Begleitmaßnahmen umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den intensiven Informations- und Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit im Rahmen der Stadtbahnplanung auch in den kommenden Planungsphasen (bis zum Abschluss der Leistungsphase 4) fortzusetzen.
- Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr wird mit der Entwurfsplanung fortgesetzt, um die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fortlaufend sicherstellen zu können.
- Auf Basis der vorliegenden Planung wird die Verwaltung beauftragt, die Anmeldung beim Fördermittelgeber für das GVFG-Bundesprogramm vorzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Realisierungszeitplan der Stadtbahn für die erste Inbetriebnahmestufe im Sinne der Planungsbeschleunigung fortzusetzen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Ziel einer Betriebsaufnahme schnellstmöglich erreichen zu können.
- Bei den benötigten Flächen entlang der Stadtbahntrasse, für die eine Einigung mit den Eigentümer*innen vorliegt, wird der erforderliche Grunderwerb eingeleitet.
- Für die weiteren Planungs- und Realisierungsphasen wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen einzuleiten sowie den erforderlichen Personalhochlauf durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Anbindung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Rahmen der weiteren Inbetriebnahmestufen in das Gesamtnetz der Stadtbahn verkehrstechnisch und volkswirtschaftlich vertieft zu prüfen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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536,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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385,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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445,4 kB
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11
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(wie Dokument)
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23,8 MB
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