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ALLRIS - Auszug

13.05.2025 - 8.3 Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherrn Ralph Roick (CDU bittet die Verwaltung, frühzeitig (Mai 2026) zu thematisieren, ob die Regelung für die Gastronomie geändert oder um einen weiteren Zeitraum verlängert werde, um den Gartonom*innen Planungssicherheit zu geben.

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Beschluss:

  1. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Kiel nebst dazugehöriger Anlage wird beschlossen und tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft. Diese Satzung ersetzt die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Sondernutzungssatzung) vom 02.05.1989 und die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel vom 30.05.2005, die mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft treten.
  2. Freisitzanlagen von Anliegern (siehe Nr. 4.3 der Gebührensatzung) werden für den Zeitraum 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2026 ohne Wert überlassen. Nur eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben. Die Selbstverwaltung stimmt der Überlassung ohne Wert zu und verzichtet auf mögliche Erträge i.H.v. 87.500 Euro (2025) und 150.000 Euro (2026).
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen - bei einer Enthaltung der AfD

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Zuständigkeit: Tiefbauamt

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Anlagen zur Drucksache