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ALLRIS - Auszug

15.05.2025 - 13.8 Sportförderrichtlinie aktualisieren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, einen partizipativen Prozess zur Aktualisierung der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Kiel einzuleiten. Ziel ist es, die bestehende Sportförderrichtlinie inhaltlich und strukturell an die aktuellen Anforderungen des Sports sowie an gesellschaftliche, ökologische und sportpolitische Entwicklungen anzupassen.

Die Erkenntnisse des Prozesses zur Sportentwicklung, einschließlich der dort formulierten Ziele und Maßnahmen, werden in die Überarbeitung der Sportförderrichtlinie integriert. Die Ergebnisse und Erkenntnisse dieses Prozesses sind eng zu berücksichtigen, um eine kohärente Weiterentwicklung der Sportlandschaft in Kiel sicherzustellen.

Im Rahmen der Aktualisierung der Sportförderrichtlinie sollen unter anderem folgende Aspekte geprüft werden:

1.Veranstaltungsförderung

 • Prüfung, wie die Förderung von öffentlichen Sportveranstaltungen künftig in die Sportförderrichtlinie integriert werden können.

• Untersuchung, ob wiederkehrende Sportveranstaltungen unkomplizierter beantragt werden können.

2. Modernisierung und Digitalisierung:

• Prüfung der Einführung zeitgemäßer Förderinstrumente, die digitale und hybride Sportangebote sowie innovative Sportprojekte stärker berücksichtigen.

• Analyse, wie die Antragstellung durch digitale Prozesse und eine zentrale Plattform vereinfacht werden kann, insbesondere bzgl. jährlich stattfindender Sportveranstaltungen.

• Untersuchung, wie die digitale Vernetzung von Sportangeboten und die Transparenz der Vereinslandschaft unterstützt werden können.

3. Förderung von Vielfalt und Inklusion:

• Untersuchung von Möglichkeiten zur Förderung barrierefreier und inklusiver Sportangebote.

• Förderung von Projekten, die den Zugang von Senior*innen, Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie marginalisierten Gruppen zum Sport erleichtern könnten.

4. Sanierung vereinseigener Anlagen

• Prüfung, wie künftig auch die Sanierung vereinseigener Anlagen wieder (mit einer angemessenen Förderquote) über die Sportförderrichtlinie gefördert werden kann, insbesondere bezüglich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Sportstätten.

5. Flexibilität und Innovation:

• Untersuchung, wie innovative Sportarten und -projekte besser gefördert werden können, insbesondere solche mit Vorbildcharakter für den Breiten- und Jugendsport.

• Prüfung einer Förderung für Trendsportarten wie Skateboarding, Parkour und ähnliche Bewegungsangebote.

6. Ehrung und Förderung des Ehrenamts:

• Analyse der bestehenden Förderungsarten und mögliche Ergänzungen, z.B.  für Ehrenamtsförderung und gesundheitsorientierte Sportangebote.

• Prüfung von Konzepten zur Erweiterung der Förderungen für ehrenamtlich Tätige, z.B. durch Zuschüsse für Fortbildungen, Anerkennungsprämien oder der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein.

7. Anpassung der Bemessungsgrundlagen für Zuschüsse:

• Überprüfung der Fördersätze (z. B. bei Mitglieds- und Übungsleiterzuschüssen) im Hinblick auf die heutigen Kostenstrukturen.

• Untersuchung, wie Vereine bei steigenden Energie- und Betriebskosten von vereinseigenen Sportstätten gefördert werden können.

8. Stärkere Fokussierung auf Jugend- und Breitensport:

• Analyse von Maßnahmen zur gezielten Förderung von Projekten, die junge Menschen und finanziell benachteiligte Gruppen für den Sport begeistern.

• Prüfung zur Erweiterung der Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen, die den Zugang zur Sportangeboten für Kinder und Jugendliche erleichtern (Kids in die Clubs, Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, Kiel-Karte, etc.).

9. Förderung von Vereinskooperationen:

• Untersuchung, wie Zusammenschlüsse und Kooperationen zwischen Vereinen stärker unterstützt werden können, um Synergien und eine effizientere Nutzung von Ressourcen zu fördern wie bspw. bei den Ostufersportvereinen ETV, WTV und NDTSV Holsatia.

10. Leistungssportförderung und Förderung der Teilnahme an internationalen Wettbewerben:

• Darstellung, wie die gezielte Förderung des Leistungssports künftig aussehen soll. Hier soll die Verwaltung auch in Zukunft den Spielraum haben, individuell zu unterstützen, wenn insbesondere die Konkurrenzfähigkeit im Vergleich zu anderen Städten gefährdet ist. Dies sollte aber auch weiterhin eine Ausnahme bleiben.

• Untersuchung, wie die Fördermöglichkeiten für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben und Veranstaltungen erweitert werden können, um Kieler Sportler*innen besser zu unterstützen.

Die hier aufgeführte Auflistung ist nicht abschließend und dient als Orientierung für den Erarbeitungsprozess. Die konkrete Ausarbeitung und Herangehensweise, inkl. der Priorisierung und Hinzunahme von Themen, obliegt der Verwaltung. Der Ausschuss für Schule und Sport soll stets im Prozess eingebunden werden, wobei ein erster Sachstand möglichst nach einem Jahr erfolgen soll.

Dem Ausschuss für Schule und Sport soll für die künftige Bewertung aufgezeigt werden, welche Förderungsschwerpunkte bisher existieren und wie sich die Förderungsgesamtsumme über die Sportförderrichtlinien aufteilt.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen – bei Enthaltungen der AfD und von Ratsherrn
Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: Amt für Sportförderung

Beschlussverfolgung: Dezernat IV