Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

13.07.2017 - 14.1 Erweiterung Holstein-Stadion: Herstellung der Zweitligatauglichkeit

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ratsfrau Rudow (BÜNDNIS `90/DIE GRÜNEN) bringt ndlich zwei Änderungsanträge ein, die gesondert zur Abstimmung gestellt werden.

 

Sie beantragt, unter Punkt 2 innerhalb der Klammer hinter das Wort Nutzerinnen noch die Worte Sanktionen bei Nichteinhaltung der 20% einzufügen.

 

Abstimmung über diesen Änderungsantrag:

Bei Ja-Stimmen von NDNIS `90/DIE GRÜNEN wird Änderungsantrag mit den Stimmen aller übrigen Mitglieder mit Mehrheit abgelehnt.

 

Zudem beantragt sie, unter Punkt 2 innerhalb der Klammer am Ende der Aufzählung noch das Wort Stadionverkauf einzufügen.

 

Abstimmung über diesen Änderungsantrag:

Bei Ja-Stimmen von NDNIS `90/DIE GRÜNEN wird Änderungsantrag mit den Stimmen aller übrigen Mitglieder mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Beschluss:

1.) Zugestimmt wird der Eingehung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit im Haushalt 2018 i. H. v. 1.733.400 EUR für den städtischen Finanzierungsanteil an der Erweiterung des Holstein-Stadions zur Herstellung der Zweitligatauglichkeit im Teilergebnisplan 424 (Sportstätten und Bäder) bei der Investitionsnummer 4240020019 „Umbau Holstein-Stadion zur Herstellung der Zweitligatauglichkeit“.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt bis zum Beschluss des Nachtragshaushaltes 2017 durch eine in geringerem Umfang benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsmaßnahme 5520020082 „Grundinstandsetzung Kiellinie“.

Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung und die zu deren Deckung anzupassende Verpflichtungsermächtigung sind im Rahmen des Nachtragshaushalts 2017 abzubilden. Die von der Stadt einzugehenden Verpflichtungen werden auf den von der Stadt über Baukostenzuschüsse zu finanzierenden Anteil und damit auf die Höhe der Verpflichtungsermächtigung begrenzt.

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

- einen schriftlichen Förderantrag (incl. Weiterleitungsbefugnis der Fördergelder an Holstein Kiel) und einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen,

- Aufteilung des lfd. Vertrages mit der KSV Holstein in zwei Verträge:
einen Vertrag für das Leistungszentrum Projensdorf und einen weiteren Vertrag in Bezug auf das Holstein-Stadion; in dem Vertrag „Holstein-Stadion“ soll die Bauherreneigenschaft von der Stadt auf Holstein Kiel übertragen und weitere Rahmenbedingungen festgelegt werden (u. a. Pacht, mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeiten für andere Nutzer/innen, Energiekosten, Hausrecht, Benutzungsordnung etc.), nachdem die entsprechenden Anträge gestellt wurden und die Finanzierungszusage der Landeshauptstadt Kiel, der Zuwendungsbescheid des Landes Schleswig-Holstein bzw. eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegen.

 

 

Reduzieren

Abstimmung: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von NDNIS `90/DIE GRÜNEN

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache