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12.06.2025 - 13.8 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, 55.4
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zugestimmt wird einer Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2025. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2025, der zum 01.04.2025 in Kraft getreten ist.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,7 kB
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