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ALLRIS - Auszug

12.06.2025 - 13.8 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird einer Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2025. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2025, der zum 01.04.2025 in Kraft getreten ist.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt für Wohnen und Grundsicherung

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Anlagen zur Drucksache