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05.09.2017 - 5.1 Ausbaus des Palisadenweges zwischen dem Deichweg und dem Weg Zum Badestrand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Ortsbeirat Pries/Friedrichsort
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 05.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Pries/Friedrichsort
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsfrau Hirdes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, die Situation bei einem gemeinsamen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern aus der Verwaltung und dem Ortsbeirat zu betrachten, um in einem Gespräch mögliche Lösungen zu beraten.
Sie schlägt vor, den Antrag zurückstellen, bis ein solcher Ortstermin stattgefunden hat.
Ratsherr Krumrey (CDU) schlägt zudem vor, das Votum des in dieser Angelegenheit federführenden Bauausschusses abzuwarten.
Ratsherr Stadelmann (SPD) spricht sich dafür aus, den Ortsbeiratsantrag schon in dieser Sitzung zu beschließen.
Abstimmung über Zurückstellungsantrag:
Ja-Stimmen: CDU, Grüne (6 Stimmen)
Nein-Stimmen: SPD, SSW (6 Stimmen)
Enthaltungen: -/-
Damit hat der Antrag auf Zurückstellung keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.
Beschluss:
- Im Rahmen der Erschließung des Falckensteiner Strandes und des Ausbaus des Ostseeküstenradweges wird der Palisadenweg zwischen dem Deichweg und dem Weg Zum Badestrand zweispurig mit Geh- und Radweg ausgebaut.
Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Planung unverzüglich aufzunehmen und die erforderlichen Haushaltsmittel für den nächstmöglichen Haushalt anzumelden bzw. sie im entsprechenden Budget zu berücksichtigen.
- Für den Zeitraum bis zur Fertigstellung
- wird der Palisadenweg so hergerichtet, dass ein Begegnungsverkehr auch mit einem Bus gefahrlos möglich ist. Dafür werden u. a. die platzierten Feldsteine am Parkplatz auf einen entsprechenden Abstand zur Fahrbahn verlegt.
- bleibt der Verkehr auf dem Palisadenweg ganzjährig in beide Richtungen möglich. Zur Absicherung von Fußgängern im Straßenabschnitt ohne ausgewiesenen Gehweg wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h angeordnet.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,5 MB
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566,7 kB
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