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05.09.2017 - 5.5 Autofreie Innenstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Kinder- und Jugendbeirat
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 05.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0709/2017 Autofreie Innenstadt
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Kinder- und Jugendbeirat (Junger Rat)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf entsprechende Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt Stadträtin Grondke, dass sie bei der Bearbeitung des Prüfauftrags auch die Vereinigungen der betroffenen Innenstadtkaufleute beteiligen werde. Sie bietet an, zu den gemeinsamen Projektgruppen auch Vertreter/innen des Jungen Rates einzuladen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
welche Auswirkungen es nach sich ziehen würden, wenn die folgenden drei Zonen autofrei nach dem Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anlieger, Taxen und Kraftomnibusse“) wären.
Grenzen der kleinen Zone (Grafik siehe Anlage 1 kleine Zone) – Straßen sind außerhalb der Zone:
Kaistraße – Stresemannplatz – Ziegelteich – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße (hier jedoch innerhalb der Zone) - Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der mittleren Zone (Grafik siehe Anlage 2 mittlere Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) – Sophienblatt bis Abz. Ringstraße (innerhalb) – Ringstraße – Königsweg – Schülperbaum – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße (innerhalb) – Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der großen Zone (Grafik siehe Anlage 3 große Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) Sophienblatt bis Ringstraße (innerhalb) – Ringstraße – Schützenwall – Knooper Weg – Mittelstraße – Holtenauer Straße – Brunswiker Straße – Schloßgarten – Prinzengarten - Wall
Dabei sollten die Zufahrtsstraßen zu den wichtigen Parkhäusern vom Verbot ausgenommen werden, wie zum Beispiel, der Wall zum Parkhaus Saturn.
Des Weiteren wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würde, wenn der Stresemannplatz und Ziegelteich in der mittleren und großen Zone vom Verbot ausgeschlossen werden würden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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3
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195,6 kB
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