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ALLRIS - Auszug

21.09.2017 - 11.5 Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antragsteller übernimmt den Änderungsantrag zu TOP 11.5.1 (Drs. 0925/2017).

 

Beschluss in der geänderten Fassung (Ergänzungen in Fettdruck):

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Ratsversammlung ein Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorzulegen. Dieser Ordnungsdienst soll die vorhandene Verkehrsüberwachung integrieren und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner vor Ort dienen, Störungen der öffentlichen Sicherheit abstellen und Rechtsverstöße ahnden können.

 

Insbesondere ist der Einsatz in der Überwachung

 

        unerlaubter Sondernutzungen,

        des ruhenden Verkehrs,

        von Geschwindigkeitskontrollen,

        unerlaubter Abfallentsorgung,

        der Verunreinigung von Straßen, Wegen, Spielplätzen und Grünanlagen (insbesondere zur Grillsaison)

        von Verstößen gegen das Gewerbe- und Gaststättenrecht,

der Einhaltung der Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen,

- des Gesetzes über das Halten von Hunden,

-der Einhaltung des Jugendschutzes (JSchG),

- der Beschilderung von Baustelleneinrichtungen

 

und weitere Aufgaben (z.B. die Entstempelung/Stilllegung von Kfz), die nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) möglich sind,

 

zu prüfen.

 

Die erforderliche zusätzliche personelle Ausstattung, zum Beispiel durch erforderliche Bestreifungen zu zweit zum Zwecke der Beweissicherung, und der finanzielle Mehraufwand wie auch erwartbare Gegenfinanzierungen wie zum Beispiel durch erhöhte Bußgeldeinnahmen sind darzustellen.

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Alternative Abstimmung:

r TOP 11.5 Drs. 0765/2017

in der geänderten Fassung: SPD, CDU, SSW, Ratsfrau Danker

r TOP 11.5.2 Drs. 0917/2017:ndnis90/DIE GRÜNEN

Gegen beide Anträge:FDP, Ratsherr Regner

Enthaltungen:Keine

 

Damit ist der Antrag zu TOP 11.5 (Drs. 0765/2017) einschließlich der Ergänzungen aus dem Änderungsantrag zu TOP 11.5.1 (Drs. 0925/2017) mit Mehrheit beschlossen.