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21.09.2017 - 13.12 Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Jugendamt, 54.5
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 21.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Zugestimmt wird der als Anlage beigefügten „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung von Tagespflege im Rahmen von versicherungspflichtiger Anstellung“ rückwirkend ab 01.08.2017.
- Zugestimmt wird, dass auf Antrag des Trägers rückwirkend ab 01.01.2017 die Vergütung der Verfügungszeiten (Mehrarbeitszeit) gefördert wird, wenn die Tagespflegepersonen ein zusätzliches Kind betreut haben.
Die für das Haushaltjahr 2017 benötigten Mittel in Höhe von bis zu 209.000 Euro stehen beim Kostenträger 36100203 Sachkonto 53180000 zur Verfügung.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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71 kB
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