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ALLRIS - Auszug

21.09.2017 - 11.9 Verkaufsstopp für städtischen Wohnraum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Ratsherr Regner übernimmt den Änderungsantrag zu TOP 11.9.1 (Drs. 0921/2017).

 

Beschluss in der geänderten Fassung (Änderungen in Fettdruck):

Bis zur Errichtung einer städtischen Wohnungs(bau)gesellschaft oder -genossenschaft wird von einer Veräerung des städtischen Wohnungsbestandes oder einzelner Teile dieses Bestandes abgesehen. Der städtische Wohnungsbestand soll, so weit möglich, bis zur Gründung dieser Gesellschaft oder Genossenschaft erhalten bleiben und vermietet werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Ratsversammlung über den Sach- und Verfahrensstand der Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft oder Genossenschaft zu unterrichten.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU und FDP