Infosystem Kommunalpolitik
11.10.2017 - 6.1 Koordinierung der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Jugendamt, 54.4
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Mi., 11.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Gemeinsame Beratung TOP 6.1 und TOP 6.1.1 -
Frau Muerköster (Jugendamt) nimmt Bezug auf den vorgelegten Ergänzungsantrag und teilt mit, dass bereits fest stehe, die zuständigen Ausschüsse am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Auf Vorschlag von Ratsfrau Langfeldt (SPD) wird einvernehmlich folgender Text aus dem Ergänzungsantrag Drs. 0965/2017 als Notiz ins Protokoll aufgenommen:
Die zuständigen Ausschüsse sind am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Die Interessenbekundungen sind ihnen zugänglich zu machen. Die Entscheidung über die Vergabe treffen die zuständigen Ausschüsse zusammen mit dem Dezernat V.
Ratsherr Wohlfarth (CDU) stimmt dieser Verfahrensweise zu und zieht seinen Ergänzungsantrag zurück.
Dieses Prozedere strebe man auch für die morgige Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport an. Deshalb sei der Antrag auch dort, wie vorgesehen, auf den Tisch zu legen.
Beschluss über den Ursprungsantrag Drs. 0918/2017:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übernahme der Aufgabe der Koordination in der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule eine Interessenbekundung durchzuführen.
Die Koordination der Stadtteilschule wird zukünftig unbefristet mit einer 3/4 Planstelle gefördert. Sachkosten werden im Rahmen des festgelegten Budgets über die Schule gestellt, darüber hinausgehende Verwaltungskosten inkl. anfallender weiterer Sachkosten werden in Höhe von bis zu 6 % der Personalkosten über die Stadt zur Verfügung gestellt.
Eine Stelle für zusätzliche Hausmeistertätigkeiten in Vollzeit wird ab 2018 unbefristet eingerichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür entstehenden Gesamtkosten in Höhe von jährlich rund 98.000 € in den Haushalt einzustellen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
319,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
149,7 kB
|