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02.11.2017 - 7.3 Kriterienliste für Vorhabenträger zur Wohnbaulandentwicklung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Dezernat II
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 02.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Stadträtin Grondke folgt dem Vorschlag von Ratsherrn Homeyer (CDU), in Ziffer 4 der Kriterienliste den Punkt „Ausstattung der Stellplätze mit einem Elektroanschluss mit einer Ladeleistung von 3,7 kW“ von einem optionalen auf ein zwingend gefordertes Ziel zu ändern.
Beschluss:
- Die in der Anlage beigefügte Kriterienliste wird Grundlage der Verwaltung für zukünftige Erstgespräche mit Vorhabenträger zur kooperativen Entwicklung neuer Baugebiete, für die ein Planerfordernis nach §1 (3) BauGB besteht.
- Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für zusätzlichen Geschosswohnungsbau ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass 30% der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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