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ALLRIS - Auszug

02.11.2017 - 7.3 Kriterienliste für Vorhabenträger zur Wohnbaulandentwicklung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadträtin Grondke folgt dem Vorschlag von Ratsherrn Homeyer (CDU), in Ziffer 4 der Kriterienliste den Punkt Ausstattung der Stellplätze mit einem Elektroanschluss mit einer Ladeleistung von 3,7 kW von einem optionalen auf ein zwingend gefordertes Ziel zu ändern.

 

Beschluss:

  1. Die in der Anlage beigefügte Kriterienliste wird Grundlage der Verwaltung für zukünftige Erstgespräche mit Vorhabenträger zur kooperativen Entwicklung neuer Baugebiete, für die ein Planerfordernis nach §1 (3) BauGB besteht.
  2. Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für zusätzlichen Geschosswohnungsbau ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass 30% der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden.

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache