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ALLRIS - Auszug

08.11.2017 - 7.4 Wechsel der kaufmännischen Buchführung in den drei Kieler Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) von GemHVO-Doppik auf HGB (Handelsgesetzbuch)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  • Die von der Ratsversammlung gewählten Mitglieder der Verwaltungsräte werden angewiesen, die Geschäftsführungen der drei RBZ zu beauftragen, den Wechsel von der GemHVO-Doppik auf HGB-Buchführung vorzubereiten und durch die Einrichtung eines Projektmanagements zu gestalten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die RBZ mit der Expertise der Fachämter (Eigenbetrieb Beteiligungen, Amt für Finanzwirtschaft, Rechnungsprüfungsamt, Amt für Schulen) zu beraten.
  • Dieser Prozess ist durch eine externe Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzlei, welche durch die RBZ beauftragt wird, fachlich fundiert zu begleiten.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen