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07.12.2017 - 10.3 Neuanfang in der Kieler Flächenpolitik: Mehr Einfluss auf die Wohnbauentwicklung der Stadt!
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Wilkens, SPD-RatsfraktionRatsherr Langniß, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Bauausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert Apr 30, 2018
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ganz gleich, ob Mietspiegel, Sozialbericht oder aktueller Wohnungsmarkt – in Kiel wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wenn die Landeshauptstadt Einfluss auf die Wohnbauentwicklung zurück gewinnen will, benötigt sie deutlich mehr Flächen. Folgende Ansatzpunkte werden dabei helfen:
- Die Verwaltung wird gebeten, bei Verkäufen von städtischen Grundstücken und Immobilien ein Wiederkaufsrecht zu verankern.
- Die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Nichtausübung von Vorkaufsrechten bei Grundstücken wird an den Finanz- und Bauausschuss zurückübertragen. Um die Entscheidungsfindung der Selbstverwaltung nicht unnötig zu belasten, wird die Verwaltung gebeten, eine gebietsweise Zuordnung und städteplanerische Bewertung der Grundstücke und Immobilien darzustellen. Um den Verwaltungsaufwand angemessen gering zu halten, wird die Verwaltung gebeten, einen Verfahrensvorschlag bis zum 30.3.2018 dem Bauausschuss vorzulegen.
- Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Land darüber zu verhandeln, dass Grundstückskäufe als Investitionen außerhalb des jeweiligen Investitionsdeckels getätigt werden dürfen. Denn Grundstücke als unverzehrbares Eigentum unterliegen bis auf den Verwaltungs- und Zinsaufwand keiner Abschreibung und behalten damit ihren Wert. Dem Finanz- und dem Bauausschuss ist über diese Verhandlungen zu berichten.
- Wenn für die Umsetzung der Punkte 1. bis 3. zusätzliches Personal benötigt wird, dann wird die Verwaltung gebeten, entsprechende Stellen zu schaffen. Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, für eine angemessene Ausstattung der Grundstücks- und Immobilienetats zu sorgen und dies im nächsten Nachtragshaushalt darzustellen.