Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

06.12.2017 - 7.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG wird angewiesen, folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

Der § 4 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG wird wie folgt neu formuliert:

(1)   Die Kommanditistin ist verpflichtet, Verluste, die der Gesellschaft für die Zeit bis zum 31.12.2017 aus dem Betrieb der Eisenbahn für den Bereich Fahrweg entstehen, bis zu einer maximalen Höhe von 250.000,00 € p.a. durch entsprechende Einlagen auszugleichen.

Verluste, die ab dem 1.1.2018 entstehen, werden bis zu einer maximalen Höhe von 125.000,00 € p.a. ausgeglichen.

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen