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13.12.2017 - 7.1 Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel; hier: Umsetzung von Ratsbeschlüssen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Amt für Sportförderung, 51.3
- Gremium:
- Ausschuss für Schule und Sport
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Stadtrat Stöcken erklärt, dass in der Anlage bei § 3 der Gebührensatzung eine redaktionelle Änderungen vorgenommen werden müsse, da die Ratsversammlung am 16.03.2017 zwei Satzungen beschlossen habe, die nun durch die neue Gebührensatzung ersetzt werden.
Der Satz müsse korrekt lauten: „Die Gebührensatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft und ersetzt die Satzungen vom 24.04.2017.“
Beschluss:
Zugestimmt wird der Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel gemäß der Anlage 1.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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