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ALLRIS - Auszug

05.12.2017 - 6.2 Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Bei dem Antrag handelt es sich um einen Begleitantrag zum Haushalt. Die Abstimmung hierüber erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt.

 

 

Beschluss:

r die Zusammenarbeit kreativer Zentren und Initiativen soll eine Projektförderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro eingerichtet werden. Grundlage der Förderung sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kreativzentren und Initiativen.

Gefördert werden:

 

  • Veranstaltungen mit Gastreferent*innen aus dem In- und Ausland zu Fragen der Kreativwirtschaft
  • Startförderung für die Umsetzung innovativer Ideen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Nachhaltigkeit (Müllvermeidung, Energieeffizienz, Meeressschutz, regionale Produktion, etc.), Gestaltung des demographischen Wandels, inklusiver Gestaltung von Quartieren (social design)
  • Exkursionen zu anderen Kreativstandorten, besonders in den Partnerstädten Kiels
  • Ko-Finanzierungsunterstützung für durch EU-, Bundes- Landes- oder Stiftungsmittel geförderte Projekte
  • Kreative Projekte im Stadtraum

 

Die Entscheidung über die Förderung trifft eine Fachjury, die zusammengesetzt wird aus einer/m Vertreter*in der LH Kiel, der Muthesius Kunsthochschule, des Wirtschaftsministeriums des Landes Schleswig-Holstein, der KielRegion sowie mit beratender Stimme je einer/m Vertreter*in der Ratsfraktionen der Landeshauptstadt Kiel.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU und FDP