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05.12.2017 - 6.2 Projektförderung Kultur- und Kreativwirtschaft
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Schulz, SPD-RatsfraktionRatsfrau Hirdes, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bei dem Antrag handelt es sich um einen Begleitantrag zum Haushalt. Die Abstimmung hierüber erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt.
Beschluss:
Für die Zusammenarbeit kreativer Zentren und Initiativen soll eine Projektförderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro eingerichtet werden. Grundlage der Förderung sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kreativzentren und Initiativen.
Gefördert werden:
- Veranstaltungen mit Gastreferent*innen aus dem In- und Ausland zu Fragen der Kreativwirtschaft
- Startförderung für die Umsetzung innovativer Ideen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Nachhaltigkeit (Müllvermeidung, Energieeffizienz, Meeressschutz, regionale Produktion, etc.), Gestaltung des demographischen Wandels, inklusiver Gestaltung von Quartieren (social design)
- Exkursionen zu anderen Kreativstandorten, besonders in den Partnerstädten Kiels
- Ko-Finanzierungsunterstützung für durch EU-, Bundes- Landes- oder Stiftungsmittel geförderte Projekte
- Kreative Projekte im Stadtraum
Die Entscheidung über die Förderung trifft eine Fachjury, die zusammengesetzt wird aus einer/m Vertreter*in der LH Kiel, der Muthesius Kunsthochschule, des Wirtschaftsministeriums des Landes Schleswig-Holstein, der KielRegion sowie mit beratender Stimme je einer/m Vertreter*in der Ratsfraktionen der Landeshauptstadt Kiel.