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ALLRIS - Auszug

28.03.2018 - 7.1 Fortsetzung der Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg über den telefonischen Bürgerservice

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsfrau Schröter, CDU, fragt nach den deutlichen Anstiegen der Kosten in 2015/2016. Frau Koch vom Pressereferat erläutert, dass in den Kosten neben denen für die Behördennummer 115 auch die für das Bürgertelefon enthalten seien; und das sei zur Zeit der vielen Flüchtlingsankünfte besonders stark in Anspruch genommen worden.

 

Beschluss:

Die mit Wirkung zum 01.06.2011 mit der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbarte Kooperation über den telefonischen Bürgerservice wird nicht zum 01.06.2019 gekündigt und verlängert sich damit automatisch um weitere drei Jahre.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, über die jetzige Geltungsdauer hinaus eine weitere Ausnahmegenehmigung im erforderlichen Umfang gem. § 21 Abs. 2 GkZ in Anwendung der Experimentier-klausel des § 24 GkZ beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) zu beantragen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen