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ALLRIS - Auszug

22.03.2018 - 5.2 Fortschreibung des Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Völker, Vorsitzender des Beiratesr Menschen mit Behinderung, weist darauf hin, dass das Leitbild einer Überarbeitung bedürfe.

 

Herr Wehner, SPD, stellt folgenden Änderungsantrag:

In Ziffer 1 wird das Wort gebeten, aus sprachlichen Gründen vorgezogen.

In Ziffer 2 wird das Datum im September ersetzt durch bis Ende des Jahres 2018“.

 

Auf Nachfrage von Frau rgensen, FDP, verständigt sich der Ausschuss darauf, dass unter Ziffer 4 keine quartalsmäßige Berichterstattung in Form einer Geschäftlichen Mitteilung zu verstehen sei, sondern eine lockere Form der Unterrichtung, beispielsweise im Rahmen des Berichts des Dezernenten.

 

Herr Leisner, Leiter des Amtesr Soziale Dienste, weist darauf hin, dass auch der damalige Prozess ca. zweieinhalb Jahre gedauert habe. Es sei zudem sinnvoll, die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes zu berücksichtigen.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag:

Einstimmig beschlossen

 

Beschluss in der geänderten Fassung (Änderungen in Fettdruck):

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, in enger Abstimmung und unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung gebeten, das Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung fortzuschreiben und zu aktualisieren.

 

  1. Es wird eine Projektgruppe durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 27. September 2018 bis Ende des Jahres 2018 eingesetzt.

 

  1. Die Projektgruppe setzt sich zusammen aus max. je 2 Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen:

      - des Beirates für Menschen mit Behinderung

      - der Träger der Eingliederungshilfe

      - den Verbänden

      - den Rehabilitationsträger sowie

      - der Selbstvertretungen.

 

Je ein/e Vertreter/in der Fraktionen werden ordentliches Mitglied. Eine Stellvertretung ist möglich.

 

Die Verwaltung entsendet 2 Mitglieder, führt den Vorsitz und die Geschäfte der Projektgruppe.

 

  1. Dem Ausschuss für  Soziales, Wohnen und Gesundheit wird quartalsmäßig über den Sachstand und Fortgang fortlaufend unterrichtet.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen