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ALLRIS - Auszug

22.03.2018 - 13.2 Barrierefreiheit bei Bauvorhaben

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Herrn Wagner (SPD) ist aufgefallen, dass bei vielen Bauvorhaben immer wieder explizit von der Selbstverwaltung und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen werden müsse.

Frau Kulgemeyer vom Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation teilt mit, dass es in der LBO diesbezügliche Bestimmungen gebe, nach denen seitens der Stadt auch gehandeltrde. Jeder Bauantrag würde diesbezüglich überprüft. Jede neue Baumaßnahme für die Öffentlichkeit müsse auch barrierefrei sein.

 

- Kenntnis genommen -

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