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ALLRIS - Auszug

19.04.2018 - 12.3 Umsetzung des Verpackungsgesetzes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel wird beauftragt, mit den Dualen Systemen in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, die am 31.12.2018 auslaufende Abstimmungsvereinbarung nach der Verpackungsverordnung für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel vom 22.03./08.04.2016 zu verlängern. Die Verhandlungen sollen die Varianten

 

a)Verlängerung für das Kalenderjahr 2019

 

b)Verlängerung für die Kalenderjahre 2019 und 2020

 

beinhalten.

 

2. Unabhängig davon, ob es zu einer Verlängerung der im Antrag 1 genannten Abstimmungsver-einbarung kommt, wird der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beauftragt, mit dem von den Dualen Sys-temen zu benennenden gemeinsamem Vertreter Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung auf der Basis der als Anlage 1 beigefügten Eckpunkte aufzunehmen.

 

3. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel wird damit beauftragt, seinen Anspruch gegen die Dualen Sys-teme gemäß § 22 Abs. 9 VerpackG wegen der sog. Nebenentgelte geltend zu machen. Pauschalierte Nebenentgelte sind möglich, wenn sie die Kosten des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel decken. Regelungen über die Nebenentgelte sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvereinbarung.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen