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ALLRIS - Auszug

02.05.2018 - 7.4 Trägerschaft des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich und Anpassung der personellen Rahmenbedingungen für die zukünftige D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadträtin Treutel erläutert die Gründe, die zur unbefriedigenden Situation geführt haben. Sie erläutert die vorgesehene einvernehmliche Auflösung des Vertrages und die geänderten Bedingungen bei der geplanten Übernahme durch die Stadt. Auf Nachfrage von Ratsherrn Wohlfarth, CDU, teilt sie mit, dass ein Auflösungsvertrag nicht von der Selbstverwaltung beschlossen werden müsse. Ein Ausweichen auf den zweiten Anbieter sei rechtlich nicht möglich. Frau Treutel sichert zu, ein grundsätzlich neues Vergabeverfahren gemeinsam mit dem Ausschuss zu entwickeln.

 

Ratsfrau Langfeldt, SPD, beantragt das Ende der Debatte.

 

Auf Antrag von Ratsherrn Wohlfarth wird die Sitzung von 19.02 Uhr bis 19.07 Uhr unterbrochen.

 

Beschluss:

1.)    Zugestimmt wird der Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote an der Schule am Heidenberger Teich durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel zum 1.8.2018 zunächst befristet für drei Jahre.

 

2.)    Zugestimmt wird der Veränderung der personellen Rahmenbedingungen für die Durchhrung des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich durch das Jugendamt. Ab 01.08.2018 können zukünftig neben Erzieherinnen und Erziehern auch Sozialpädagogische Assistentinnen/Sozialpädagogische Assistenten und sozial erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation passgenau und bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Dabei ist folgender Personalschlüssel einzuhalten: Mindestens 70 Prozent Fachkräfte (davon mindestens 50 Prozent Erzieher/Erzieherinnen und 20 Prozent sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit vergleichbarer Qualifikation) sowie höchstens bis zu 30 Prozent sozial erfahrene Kräfte. Letztere müssen mindestens eine Ausbildung haben sowie eine dreijährige Erfahrung im Jugendhilfebereich aufweisen

 

3.)    Zugestimmt wird einem Rahmenkontingent an Betreuungsstunden, die im Schulalltag flexibel und nach den Erfordernissen der Klassen von Lehr- und Fachkräften eingesetzt werden können. Dieses Kontingent ergibt sich aus der bisherigen Berechnungsgrundlage „eine Erzieherin/ein Erzieher pro halbe Lerngruppe“.

 

4.)    Die personelle Anpassung unter 2.) und die Flexibilität unter 3.) kann  - wenn genscht - auch auf die Durchführung des neuen gebundenen Ganztags an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule übertragen werden.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen