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03.05.2018 - 7.1.1 Änderungsantrag zu Drs. 0162/2018 Investitionspaket „Förderung des Breitensports“; hier: Förderfonds Breitensport
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1.1
- Zusätze:
- Ratsherren Stagars und Hanns, SPD-RatsfraktionRatsfrau Rudow, Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenRatsfrau Dr. Swoboda, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ausschuss für Schule und Sport
- Datum:
- Do., 03.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
A) Das Konzept zur Förderung des Breitensports wird folgendermaßen geändert:
1. Antragsberechtigt sind neben Kieler Sportvereinen, die Mitglied im Sportverband Kiel sind, und Ortsbeiräten auch Kieler Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kita und Jugendtreffs. Außerdem dürfen Bürgerinitiativen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger Anträge stellen. Die Projekte dieser Anträge müssen einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter nachweisen.
2. Das Gremium besteht aus 2 Vertreter*innen des Amtes für Sportförderung, 2 Vertreter*innen des organisierten Sports und jeweils einer/eines Vertreter*in der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen.
3. Das benannte Gremium sichtet die Vorschläge und gibt eine Empfehlung ab, die dem Ausschuss für Schule und Sport zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
Das Kapitel "Ziel des Förderfonds" ist entsprechend den oben genannten Vorgaben redaktionell anzupassen.
B) Insgesamt können von Antragstellerinnen oder Antragstellern außerhalb von Sportvereinen Projekte in Höhe von 20 000 € p.a. gefördert werden. Der Fonds für Breitensport wird um diese Summe aufgestockt, insgesamt um 60 000 €, aufgeteilt für die Jahre 2019, 2020, und 2021 um jeweils 20 000 €.