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17.05.2018 - 12.19 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - Fortschreibung und Aktualisierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.19
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Jugendamt, 54 JHP/Con
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2018/2019 | 44 | 0 | 95 |
2019/2020 | 30 | 66 | 0 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2018/2019 | 0 | 97 |
Die in Anlage 3 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eingebracht.
2. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
3.Für die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu schaffen.
4.Die Versorgung von 0- bis unter 3-jährigen Kindern wird durch die Erhöhung der Zielquote auf 50 % an die Bedarfe angepasst.
5.Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.
6.Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
7.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
8.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2017 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,8 MB
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255,2 kB
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231,5 kB
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6
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126,4 kB
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241,9 kB
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