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ALLRIS - Auszug

17.05.2018 - 12.13 Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Gemeindestraße Kuckucksweg (Anlage 1) wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Geh- und Radweg) abgestuft, in Anlage 1 blau markiert. Der grün markierte Teil des Kuckucksweges wird eingezogen, der neue rot markierte Verlauf wird zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Geh- und Radweg) gewidmet.

 

  1. Das Teilstück der Gemeindestraße Kiellinie (Anlage 2) in Höhe des Parkplatzes Bernhard-Harms-Weg wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWg zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) abgestuft.

 

  1. Die Verbindung der Teichstraße zur Holtenauer Straße (Anlage 3) wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG abgestuft.

 

  1. Die beschränkt öffentlichen Gehwege südlich der Straße „Am Dorfplatz“ in Meimersdorf (Anlage 4) werden gem. § 8 Abs. 2 StrWg für den öffentlichen Verkehr eingezogen.

 

  1. Der Feldweg an der Altenteilswiese in Meimersdorf (Anlage 5) wird gem. § 8 Abs. 2 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache