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28.06.2018 - 9.2 Vertragliche Neuregelung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und der Schmutzwasserbehandlung zwischen der Landeshaupt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Tiefbauamt, 66.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Dem, dieser Vorlage als Anhang 1 beigefügten Mustervertrag zur Regelung der Mitbenutzung von öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und zur Schmutzwasserbehandlung wird zugestimmt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis des unter Ziffer 1 bezeichneten Mustervertrages mit dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde sowie den Gemeinden Schwentinental, Altenholz, Strande, Dänischenhagen, Felm, Molfsee, Mielkendorf, Kronshagen, Melsdorf, Ottendorf, Schwedeneck und Noer (nachfolgend „Umland“ genannt) jeweils einen Vertrag zur Mitbenutzung von öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und Schmutzwasserbeseitigung zu schließen.
Abweichungen von den Musterverträgen, die die Abgeltung der kapitalisierten Zins-vorauszahlungen oder die künftig vom Umland zu zahlenden Entgelte betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ratsversammlung.
Abweichungen von den Musterverträgen bei den Klauseln über die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune, die die Grundzüge des Mustervertrages unberührt lassen, bedürfen keiner erneuten Beschlussfassung durch die Ratsversammlung. Dies betrifft insbesondere technische Modalitäten der Kooperation, wie beispielsweise Übergabepunkte, Schmutzwasserbeschaffenheit oder Leitungsrechte.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Ratsversammlung zu informieren, sobald alle Verträge geschlossen wurden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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67,6 kB
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19 kB
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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