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04.09.2018 - 6.2 Keine Zigarettenkippen vor Gaststätten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Ratsherr Kreutz, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0445/2018 Keine Zigarettenkippen vor Gaststätten
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
- gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 6.2 (Drucksache 0445/2018) und 6.2.1 (Drucksache 0761/2018) –
Beschluss in der durch Beschluss des Änderungsantrages 0761/2018 geänderten Form (Änderung in Fettdruck)
Der Oberbürgermeister wird gebeten die rechtliche Voraussetzungen zu prüfen, um
Gaststättenbetreiber in Kiel zu verpflichten, für ihre rauchenden Gäste genügend Aschenbecher vor ihren Lokalen aufzustellen und dort für Sauberkeit zu sorgen. Das Ergebnis ist im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung bis zum 04.09.2018 darzustellen.
Sollten solche rechtlichen Vorgaben nicht bestehen, so wird beantragt, hier eine Regelung herbeizuführen.
Die Verwaltung wird gebeten,
· eine Werbekampagne zu entwickeln, die über die Gefahren für die Umwelt hinweist, die entsteht, wenn Zigarettenkippen nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
· zu prüfen, ob im Umfeld von städtischen Gebäuden ausreichend Aschenbecher vorhanden sind. Dabei soll auch geprüft werden, ob diese so stehen, dass Raucher*innen andere Personen durch den Tabakrauch nicht gefährden.
· zu prüfen, ob bei städtischen Veranstaltungen (Kieler Woche, Kieler Umschlag u.ä.) ausreichend Aschenbecher vorhanden sind.
· im Dialog mit den Gaststättenbetreiber*innen die Anzahl von Aschenbechern vor Gaststätten zu erhöhen. Dabei soll ein Bewusstsein für die Gefahr von Zigarettenstummeln geschaffen werden. Wenn dies keinen Erfolg bringt, ist zu prüfen, ob die Gaststättenbetreiber*innen dazu verpflichtet werden können.