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ALLRIS - Auszug

13.09.2018 - 8.2 Neustrukturierung des Regionalen Berufsbildungszentrums Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Das RBZ 1 wird auf der Grundlage der anliegenden Auflösungssatzung mit Ablauf des 31.12.2018 nach § 100 Schulgesetz (SchulG) aufgelöst.

2. Zum 01.01.2019 entsteht aus dem aufgelösten RBZ 1 die Berufliche Schule Soziales, Erhrung und Bau.

3. Nach § 96 i.V. m. § 61 Abs.1 SchulG wird die Berufliche Schule Soziales, Ernährung und Bau am 01.01.2019 in zwei berufliche Schulen geteilt:

a) die Berufliche Schule am Königsweg

b) die Berufliche Schule am Schützenpark

4. Die Einsetzung des Schulleiters des RBZ 1 erfolgt auf der Basis einer Anhörung des Schulträgers an einer der beiden neuen Schulen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK).

5. Zum 01.01.2019 werden nach § 100 SchulG die Berufliche Schule am Königsweg und die Berufliche Schule am Schützenpark in Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) überführt und auf der Grundlage der anliegenden Errichtungs- und Organisationssatzungen als das RBZ am Königsweg und das RBZ am Schützenpark in der Rechtsform rechtsfähiger Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) errichtet.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit der Neustrukturierung notwendig werdenden Vertragsveränderungen durchzuführen (Mietverträge, Personalgestellungsverträge, Dienstleistungsverträge, Überleitungs- und Finanzierungsverträge)

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache