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13.12.2018 - 4 Haushaltsberatungen für 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Stadtpräsident Tovar erläutert das im Ältestenrat vereinbarte Verfahren bei den
Beratungen des Haushalts und verweist auf das zur Verfügung stehende Beratungsmaterial.
Beratungsunterlagen:
- | die Beschlussvorlage 4.1 Haushaltssatzung nebst Anlagen |
|
- | der Vorbericht zum Haushaltsentwurf | |
- | der Druckentwurf des Haushaltsplans, (Produktbereiche 11–61) | |
- | die Nachmeldeliste zum Entwurf des Haushaltsplanes | |
- | der Veränderungsnachweis gemäß dem Beschluss des Finanzausschusses | |
- | die „Rote Liste“ der im Ausschuss abgelehnten Fraktionsanträge. | |
- | die Nachmeldungen der Verwaltung zum Veränderungsnachweis nach dem Beschluss |
Im Übrigen verweist der Stadtpräsident auf die unter Punkt 4. der Tagesordnung
aufgeführten weiteren Beratungspunkte und das dazu verschickte weitere Material.
Alle zum Haushalt gehörenden Vorlagen werden bei den jeweiligen
Aufgabenfeldern aufrufen. Das gilt auch für die Anträge der Fraktionen.
Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2019 werden nach Beschlussfassung durch die Aufsichtsräte dem endgültigen Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Sie sind nicht von der Ratsversammlung zu beschließen. Ebenfalls beigefügt werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der Kommunalunternehmen nach § 106a GO.
Der Ablauf der Haushaltsberatungen ist im Ältestenrat besprochen worden. - für die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden einschließlich evtl. |
Zu den Grundsatzausführungen und Stellungnahmen zum Haushalt wird es keine Aussprache geben. Bei Bedarf kann die Diskussion darüber im Rahmen der heute Nachmittag folgenden Beratungen erfolgen.
Weiter haben sich die Fraktionen darauf verständigt, nach der Beendigung der Generalaussprache den Punkt 9.1 „Wahl eines Stadtrates für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr“ zur Beratung und Beschlussfassung aufzurufen.
Die Ratsfraktionen sind bereit, sich in der konkreten Haushaltsdebatte heute Nachmittag im
Rahmen einer Selbstverpflichtung an Redezeit-Kontingente zu halten.
Jede Fraktion erhält hierfür ein Zeitkontingent.
Jede Fraktion kann je nach eigener Schwerpunktsetzung die festgelegte Redezeit auf die Themenblöcke bzw. auf die Aufgabenfelder verteilen.
Die festgelegten Redezeiten sehen danach wie folgt aus:
Haushaltsdebatte
| |
SPD-Ratsfraktion | 82 Minuten |
CDU-Ratsfraktion | 61 Minuten |
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen | 56 Minuten |
Ratsfraktion DIE LINKE | 30 Minuten |
FDP-Ratsfraktion | 30 Minuten |
AfD-Ratsfraktion | 20 Minuten |
SSW-Ratsfraktion | 20 Minuten |
Ratsfraktion DIE FRAKTION | 20 Minuten |
Durch die Festlegung der Redezeitkontingente ist die Beschränkung der Redezeit
auf fünf bzw. zehn Minuten gemäß Geschäftsordnung aufgehoben.
Weiter ist die Begrenzung auf zwei Wortbeiträge pro Rednerin oder Redner aufgehoben.
Zwischenfragen werden nicht zugelassen; es steht jedem Ratsmitglied frei, sich innerhalb des Redezeitkontingents zu Wort zu melden.
Der Ältestenrat schlägt folgende weitere Absprachen vor:
Bei Punkt 4.2 (Übergreifende Vorlagen und Anträge) wird zur Diskussion gleichzeitig das Aufgabenfeld 6- Zentrale Finanzdienstleistungen und der Punkt 6.1aufgerufen.
Zur vertieften Beratung von Themenfeldern haben sich die Fraktionen auf die
folgende Reihenfolge der zu beratenden Aufgabenfelder geeinigt:
Aufgabenfeld 1: Zentrale Verwaltung
Aufgabenfeld 2: zunächst Schule und danach Kultur
Aufgabenfeld 3: zunächst Soziales und danach Jugend
Aufgabenfeld 4: Gesundheit und Sport
Aufgabenfeld 5: Gestaltung der Umwelt.
Der Stellenplan sowie die dazu vorliegenden Vorlagen und Anträge werden bei
Aufgabenfeld 1 zur Beratung und Beschlussfassung aufgerufen.
Die Anträge auf der „Roten Liste“ werden nicht bei den jeweiligen Aufgaben-
feldern zur Abstimmung aufgerufen, sondern – aufgeteilt nach den
antragstellenden Ratsfraktionen gemeinsam für alle Haushaltsjahre – unmittelbar
vor der Schlussabstimmung über den Haushalt.
Grundsätzlich erfolgt diese Abstimmung in Blockabstimmung für alle Haushaltsjahre pro antragstellende Ratsfraktion. Einige von den Ratsfraktionen gemeldete Positionen sind hiervon ausgenommen und werden einzeln abgestimmt.
Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Bezüglich des Mitwirkungsverbots von Ratsmitgliedern weist Stadtpräsident Tovar auf Folgendes hin:
Bei den Haushaltsberatungen ist als Angelegenheit im Sinne des § 22 GO (Ausschließungsgründe) der jeweilige Haushaltsansatz zu verstehen.
Ist also z. B. über einen Zuschuss an einen Verein oder eine Organisation zu beraten, so sind der oder die Betroffene bei Vorliegen der Voraussetzungen nur bei der Beratung und Entscheidung über diesen Haushaltsansatz ausgeschlossen, nicht aber bei der Beratung und Entscheidung über das entsprechende Aufgabenfeld, den Gesamthaushalt oder gar die Haushaltssatzung.
Liegen Gründe für ein Mitwirkungsverbot nach § 22 der Gemeindeordnung vor, so ist es Pflicht der betreffenden Ratsmitglieder, vor Beginn der Beratung des betreffenden Punktes den Sitzungssaal für die Dauer der Beratung dieses Punktes zu verlassen.
Stadtpräsident Tovar bittet nunmehr Oberbürgermeister Dr. Kämpfer, den kommunalpolitischen Bericht abzugeben.
Im Anschluss daran folgen die Grundsatzausführungen der Vertreter der Ratsfraktionen.
In der Originalniederschrift sind die Reden, soweit sie gedruckt vorliegen,
nachgeheftet.