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10.01.2019 - 8.2 Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Beauftragung eines Sanierungsträgers
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.K
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 10.01.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- sich zur Erfüllung von Aufgaben, die der Landeshauptstadt Kiel (LHK) bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamt- bzw. Sanierungsmaßnahme „Holtenau Ost“ obliegen, eines treuhänderischen Sanierungsträgers nach Maßgabe der §§ 157 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu bedienen,
- die treuhänderische Sanierungsträgerschaft, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Fördergeberin, des Ministeriums für Inneres, Ländliche Räume und Integration (MILI), nach den Bestimmungen des Vergaberechtes EU-weit auszuschreiben,
- die Leistung, vorbehaltlich der Zustimmung des MILI zum Abschluss des Vertrages und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel (Städtebauförderungsmittel Bund und Land, Eigenmittel und Eigenanteil LHK), zu vergeben.