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ALLRIS - Auszug

10.01.2019 - 8.2 Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Holtenau Ost“, hier: Beauftragung eines Sanierungsträgers

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. sich zur Erfüllung von Aufgaben, die der Landeshauptstadt Kiel (LHK) bei der Vorbereitung und  Durchführung der städtebaulichen Gesamt- bzw. Sanierungsmaßnahme „Holtenau Ost“ obliegen, eines treuhänderischen Sanierungsträgers nach Maßgabe der §§ 157 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu bedienen,
  2. die treuhänderische Sanierungsträgerschaft, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Fördergeberin, des Ministeriums für Inneres, Ländliche Räume und Integration (MILI), nach den Bestimmungen des Vergaberechtes EU-weit auszuschreiben,
  3. die Leistung, vorbehaltlich der Zustimmung des MILI zum Abschluss des Vertrages und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel (Städtebauförderungsmittel Bund und Land, Eigenmittel und Eigenanteil LHK), zu vergeben.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen