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ALLRIS - Auszug

10.01.2019 - 8.3 Widmung und Teileinziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel - Grünstreifen Wellseedamm zwischen Bunsenstraße und Edisonstraße (1) - Grünstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

Das als Gemeindestraße gewidmete Teilstück des Gurlittplatzes vor den Hausnummern 1 und 2 wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache