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ALLRIS - Auszug

10.01.2019 - 8.5 Landschaftsrahmenplan – Planungsraum II, Stellungnahme LH Kiel

Beschluss:
geändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOPs 8.5 und 8.5.1

 

Beschluss in der durch Beschluss des Änderungsantrages 0009/2019 geänderten Formnderung in Fettdruck):

 

Die anliegende Stellungnahme der LH Kiel zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

4.2. Karte 2

  • In Hauptkarte 2 sind Gebiete mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Für den Bereich des Kieler Stadtgebietes sollte die Darstellung deutlich ausgeweitet werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Hörn und der Kiellinie mit den Landschaftsbestandteilen am angrenzenden Fördehang, aber auch den Nord-Ostsee-Kanal im Bereich östlich der Schleusen, die Förde von Holtenau bis Friedrichsort sowie den Strand in Hasselfelde.
  • Ebenfalls in der Hauptkarte 2 werden Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, dargestellt. Für den Bereich Suchsdorf-West weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Landeshauptstadt Kiel in diesem Bereich eine wohnbauliche Entwicklung beabsichtigt und mittelfristig eine entsprechende Bereichsplanung für die Flächen entwickeln wird und eine diesbezügliche Änderung des Regionalplans begehrt. Die Flächen in „Suchsdorf-West“ mit rund 280 Hektar sind schon seit langem für die Ausweisung als Land­schaftsschutzgebiet (LSG) vorgesehen. Hier wird auf einer ausgewählten Fläche von höchstens 10 Prozent die Eig­nung für den Bau von bezahlbarem Wohnraum geprüft. Wohnen und Ökologie sollen dabei im Einklang ste­hen. Sämtliche Flächen, die nicht für die Wohnbebauung in Frage kommen, werden, soweit sie fachlich geeignet sind, zeitnah als LSG ausgewiesen.

 

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Abstimmung:

Bei Enthaltungen von CDU und AFD einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache