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ALLRIS - Auszug

14.02.2019 - 15 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Der Ausschuss hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.