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ALLRIS - Auszug

07.03.2019 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ (erneuter Aufstellungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

I.  r den Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf wird für das Baugebiet zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenze zur Gemeinde Schönkirchen der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

 

II. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 994 „Steinbrügge“r das Baugebiet Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen vom 09.08.2012 wird aufgehoben.

 

III. Der Beschluss der Ratsversammlung vom 23.08.2012 zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes und die städtebaulichen Eckdaten der Planung sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

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Abstimmung:

Bei Gegenstimmen der CDU mit den Stimmen der übrigen Bauausschussmitglieder mehrheitlich beschlossen.

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Anlagen zur Drucksache