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ALLRIS - Auszug

07.03.2019 - 9.5 Widmung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel - Starweg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Widmungsverfügung wird zugestimmt (Anlage 1).
  2. Der als Gemeindestraße gewidmete Starweg wird für den Kfz-Verkehr teileinzogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Geh- und Radweg) umgestuft.
  3. Die als Gemeindestraße gewidmete Plattform unterhalb des Gebäudes Fliegender Holnder wird eingezogen.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache