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ALLRIS - Auszug

21.03.2019 - 10.1 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird einer Anpassung der Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel nach § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum 01.01.2019.

Die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII

(SGB XII) entsprechen den in der Tabelle im Teil II ausgewiesenen Beträgen.

Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2019, der der Ratsversammlung am 21.02.2019 zum Beschluss vorliegt. (Drs.0117/2019)

 

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Alternative Abstimmung:

r TOP 10.1 Drs. 0153/2019: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, SSW

r TOP 10.1.1 Drs. 0253/2019: DIE LINKE, Die FRAKTION

Gegen beide Anträge: Keine

Enthaltungen:  Keine

Damit ist die Vorlage zu TOP 10.1 (Drs. 0153/2019) mit Mehrheit beschlossen.

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Anlagen zur Drucksache