Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

21.03.2019 - 10.7 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept „Wir machen Wik“Konversion des Areals Marinetechnikschulehier: Entwicklungsexpertise zum Umsetzungsmodell

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Gemeinsame Beratung mit TOP 8.2 und 8.2.1.

 

Beschluss in der Fassung des durch den Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 (Drs. 0315/2019) geänderten Änderungsantrags zu TOP 8.2 (Drs. 0286/2019) einschließlich des vom Bauausschuss und Finanzausschuss beschlossenen geänderten Begründungstextes (Neufassung in Fettdruck):

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Entwicklungsexpertise zu vergeben, die ein organisatorisches Umsetzungsmodell zur Verwirklichung der im Ratsbeschluss 0131/2015 vorgesehenen Nutzungen (Mischgebiet aus Wohnen, Kreativprojekten, Kultur, sozialen Angeboten und Gastronomie für Einzelnutzungen) zum Ergebnis hat, gerade im Hinblick auf Sozialverträglichkeit und Gemeinwohl. Bestandteil der Expertise ist auch die Überprüfung der vorgesehenen Nutzungen hinsichtlich ihrer immobilienwirtschaftlichen Machbarkeit.
  2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, vor Vergabe der Entwicklungsexpertise entsprechend des Ratsbeschlusses Drs. 0131/2015 eine Stadtteilgenossenschaft mit den vor Ort aktiven Akteur*innen zu gründen, die als gleichberechtigte Partnerin im Sinne eines Quartiersmanagements an der Entwicklungsexpertise mitwirken soll. Für die Gründung und zur Deckung der laufenden Kosten der Stadtteilgenossenschaft werden im Nachtragshaushalt 60.000 Euro für 2019 seitens der Verwaltung eingeplant.
  3. r die weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit und besonders von an der baulichen Umsetzung Interessierten und zur konzentrierten Bündelung der Kommunikation unterschiedlicher Akteur*innen, wie z. B dem Ortsbeirat, Bürger*innen, Vereinen, Verbänden und vor Ort agierenden Unternehmen, wird eine Kommunikationsagentur beauftragt. 
  4. Das Areal soll zunächst ungeteilt bleiben und als Ganzes in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel (Immobilienwirtschaft) übergehen. Nach Fertigstellung eines Gesamtkonzeptes sind Eigentumsübergänge oder Erbpachtmodelle mit Akteur*innen möglich, die bereit sind, sich an die Umsetzung des Konzeptes zu binden.
  5. Ab sofort werden die Räumlichkeiten vor allem für das konzeptionelle Entwicklungsverfahren und für Zwischennutzungen von verschiedenen Projekten, Künstler*innen, Gründer*innen und kulturellen Angeboten, der zu gründenden Stadtteilgenossenschaft, wie auch von anderen Akteuren zur Verfügung gestellt.
  6. Es ist sicherzustellen, dass das für die Entwicklungsexpertise beauftragte Unternehmen keinerlei Vorgriffsrecht auf die spätere Umsetzung hat. 
  7. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Planungsmittel im Nachtragshaushalt bereitzustellen und den Finanz- und den Bauausschuss darüber zu informieren.

 

Geänderter Begründungstext:

Zu Beginn des Arbeitsprozesses (s. Anlage) soll der Auftragnehmer über Orientierungsinterviews mit lokalen Vorhabenträgern und Akteuren wie der Anschar Park GmbH oder Stadtteilinitiativen wie z.B. ARGE3A, CoWoKiWi und WiK, die vor Ort gemachten Erfahrungen bei Projektentwicklungen sammeln.

Reduzieren

Abstimmung:

Ja-Stimmen: SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, SSW, Die FRAKTION

Nein-Stimmen: Keine

Enthaltungen:  CDU, AfD

 

Damit ist die Vorlage in der Fassung des durch den Änderungsantrag zu TOP 8.2.1 (Drs. 0315/2019) geänderten Änderungsantrags zu TOP 8.2 (Drs. 0286/2019) einschließlich des vom Bauausschuss und Finanzausschuss beschlossenen geänderten Begründungstextes mit Mehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache