Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

28.03.2019 - 7.2 Städtebauförderungsprogramm Soziale StadtFördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf - Einrichtung eines Verfügungsfonds

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ratsherr Wohlfarth, CDU, macht darauf aufmerksam, dass der auf Seite 2 der Richtlinie genannte Betrag von 410,- nicht mehr dem aktuellen steuerrechtlichen Höchstbetrag für geringfügige Wirtschaftsgüter entspreche.

 

Beschluss:

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 1)

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für dasrdergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 2)

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel benennt die vorgeschlagenen Gremiumsmitglieder für den Verfügungsfonds.
Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache