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28.03.2019 - 7.2 Städtebauförderungsprogramm Soziale StadtFördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf - Einrichtung eines Verfügungsfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Soziale Stadt, 55.S
- Datum:
- Do., 28.03.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Wohlfarth, CDU, macht darauf aufmerksam, dass der auf Seite 2 der Richtlinie genannte Betrag von 410,- € nicht mehr dem aktuellen steuerrechtlichen Höchstbetrag für geringfügige Wirtschaftsgüter entspreche.
Beschluss:
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 1)
- Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 2)
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel benennt die vorgeschlagenen Gremiumsmitglieder für den Verfügungsfonds.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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28,3 kB
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115,5 kB
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