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28.03.2019 - 9.1 Grundsätze und Verfahren bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen in Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, 64.3Amt für Kultur und Weiterbildung, 30.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 28.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Wilkens (SPD) stellt folgenden Änderungsantrag:
In der Anlage 1 ist der Text in folgender Weise zu ändern (Änderungen in Fettdruck):
Ziffer 2.4:
Wenn Straßen nach Personen benannt werden sollen, leitet das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation das in Abs. 5 geregelte Verfahren ein. Nach einer Entscheidung des Bauausschusses und des Kulturausschusses zugunsten einer Straßenbenennung nach einer Person, liegt die weitere Federführung beim Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation. Sollen Institutionen, Stätten oder Ereignisse als Namensgeber dienen, ist entsprechend zu verfahren.
Ziffer 2.5
Sind im Rahmen des Verfahrens Öffentlichkeitsbeteiligungen (Symposien, Einwohnerversammlungen) erforderlich oder ist ein besonderer Einweihungsakt vorgesehen, werden das Kulturreferat, eventuell Stadtteilbüros und das Büro für Öffentlichkeitsarbeit beteiligt.
Ziffer 3.2
Wenn erforderlich können Straßennamen durch entsprechende Zusatzschilder erläutert werden. Die textliche Gestaltung obliegt dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation. Die Texte sollen nur kurze Informationen zum Straßennamen enthalten. Bei wichtigen Straßennamen ist ein QR-Code am Straßenschild Standard und kann die gesamte Geschichte einer Straße wiedergeben.
Ziffer 5.1
Die Landeshauptstadt Kiel setzt eine „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ ein. Die Geschäftsführung liegt beim Dezernat V. Das Gremium trifft sich halbjährlich und setzt sich zusammen aus je einer Vertrete-rin/einem Vertreter
• des für Kultur zuständigen Dezernats (Dezernat V)
• des Amtes für Kultur und Weiterbildung (Amt 30)
• des Stadt- und Schifffahrtsmuseums (Amt 30.3)
• des Stadtarchivs (Amt 30.3.1)
• des Pressereferats (OB-P)
• des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation (Amt 64)
• sowie ein/e Vertreter/in pro Fraktion der Ratsversammlung mit beratender Stimme
Der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Beirat für Seniorinnen und Senioren, das Forum für Migrantinnen und Migranten und der Kinder- und Jugendbeirat/Junge Rat werden zu den Sitzungen eingeladen und haben das Recht, je eine Vertreterin/einen Vertreter mit beratender Stimme zu entsenden.
Ziffer 5.2
Historische Stadtmarkierungen können von Bürgerinnen und Bürgern durch einen Antrag per Formular an die „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ angeregt werden.
Vorschläge für Historische Stadtmarkierungen werden im Übrigen bei Bedarf der Verwaltung direkt an die „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ gegeben oder auf Beschluss von politischen Gremien beim Bauausschuss und Kulturausschuss beantragt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss reichten den Antrag vor Beschlussfassung an die „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ weiter.
Ziffer 5.3
Die „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ nimmt Anträge aus der Bevölkerung, der Verwaltung, dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss entgegen. Sie prüft im Rahmen ihrer Sitzungen die vorliegenden Anträge anhand des städtischen Kriterienkatalogs (Absätze 6 bis 8) und formuliert eine Handlungsempfehlung.
Ziffer 5.5
Die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent legt dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss alle Kommissionsempfehlungen, befürwortende wie ablehnende, als Beschlussvorlage vor, über die Bauausschuss und Kulturausschuss der Ausschuss entscheidetn. Ein ablehnender Beschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses des Kulturausschusses beendet den Vorgang., da sich dann eine weitere Befassung durch den Bauausschuss erübrigt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss können kann bei Bedarf eine außerordentliche Sitzung der „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ anberaumen, zu der auch die im Bauausschuss und im Kulturausschuss vertretenen Ratsfraktionen je eine Vertreterin/einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden können.
Ziffer 5.6
Handelt es sich bei der Historischen Stadtmarkierung um eine Straßenbenennung, wird nach einem erfolgt ein Durchführungsbeschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses. der Antrag zur Beschlussfassung zur Sitzung des Bauausschusses weitergereicht und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation federführend (vgl. 2.4). Nach der Beschlussfassung im Bauausschuss und im Kulturausschuss entscheidet die Ratsversammlung endgültig über die Straßenbenennung.
Ziffer 6.3.2
Es können nur verstorbene Personen geehrt werden. Eine Frist von 10 Jahren nach dem Tod ist einzuhalten. Eine Frist nach dem Tod ist nicht einzuhalten. Vor der beabsichtigten Benennung einer Straße nach einer Person sind möglichst nahe Angehörige zu hören, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Abstimmung über den Änderungsantrag:
Bei Gegenstimmen der CDU und der AFD mehrheitlich beschlossen
Beschluss (mit den genannten Änderungen der Anlage 1):
Das Grundlagenkonzept zur Straßenbenennung und zur Realisierung der Historischen Stadtmarkierungen in Kiel und die Einführung einer „Kieler Gedenktafel“ werden beschlossen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,8 kB
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2
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12,3 kB
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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