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21.03.2019 - 8.2.1 Änderungsantrag zur Drs. 0286/2019 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept ,Wir machen Wik' (Änderung des A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Schubert, SPD-RatsfraktionRatsherr Stenger, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Musculus-Stahnke, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gemeinsame Beratung mit TOP 10.7.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Entwicklungsexpertise zu vergeben, die ein organisatorisches Umsetzungsmodell zur Verwirklichung der im Ratsbeschluss 0131/2015 vorgesehenen Nutzungen (Mischgebiet aus Wohnen, Kreativprojekten, Kultur, sozialen Angeboten und Gastronomie für Einzelnutzungen) zum Ergebnis hat, gerade im Hinblick auf Sozialverträglichkeit und Gemeinwohl. Bestandteil der Expertise ist auch die Überprüfung der vorgesehenen Nutzungen hinsichtlich ihrer immobilienwirtschaftlichen Machbarkeit.
- Die Verwaltung wird damit beauftragt, vor Vergabe der Entwicklungsexpertise entsprechend des Ratsbeschlusses Drs. 0131/2015 eine Stadtteilgenossenschaft mit den vor Ort aktiven Akteur*innen zu gründen, die als gleichberechtigte Partnerin im Sinne eines Quartiersmanagements an der Entwicklungsexpertise mitwirken soll. Für die Gründung und zur Deckung der laufenden Kosten der Stadtteilgenossenschaft werden im Nachtragshaushalt 60.000 Euro für 2019 seitens der Verwaltung eingeplant.
- Für die weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit und besonders von an der baulichen Umsetzung Interessierten und zur konzentrierten Bündelung der Kommunikation unterschiedlicher Akteur*innen, wie z. B dem Ortsbeirat, Bürger*innen, Vereinen, Verbänden und vor Ort agierenden Unternehmen, wird eine Kommunikationsagentur beauftragt.
- Das Areal soll zunächst ungeteilt bleiben und als Ganzes in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel (Immobilienwirtschaft) übergehen. Nach Fertigstellung eines Gesamtkonzeptes sind Eigentumsübergänge oder Erbpachtmodelle mit Akteur*innen möglich, die bereit sind, sich an die Umsetzung des Konzeptes zu binden.
- Ab sofort werden die Räumlichkeiten vor allem für das konzeptionelle Entwicklungsverfahren und für Zwischennutzungen von verschiedenen Projekten, Künstler*innen, Gründer*innen und kulturellen Angeboten, der zu gründenden Stadtteilgenossenschaft, wie auch von anderen Akteuren zur Verfügung gestellt.
- Es ist sicherzustellen, dass das für die Entwicklungsexpertise beauftragte Unternehmen keinerlei Vorgriffsrecht auf die spätere Umsetzung hat.
- Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Planungsmittel im Nachtragshaushalt bereitzustellen und den Finanz- und den Bauausschuss darüber zu informieren.