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02.04.2019 - 7.1 Schutz der Steilküste in Schilksee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Ratsfrau Diehr, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 02.04.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0175/2019 Schutz der Steilküste in Schilksee
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
- gemeinsame Beratung mit TOP 6.2 -
Der stellvertretende Vorsitzende Ratsherr Krumbeck, GRÜNE, unterbricht die Sitzung von 17:34 Uhr bis 17:41 Uhr zur Beratung.
Ratsfrau Naumann, CDU, erklärt, dass die CDU-Ratsfraktion den Wortlaut der Drucksache 0310/2019 in der durch Änderungsantrag von Ratsherrn Stenger geänderten Fassung in Ihren Antrag übernimmt.
Beschluss in der geänderten Fassung (Änderung in Fettdruck):
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich bei dem für Küstenschutz zuständigen Landesbehörden darauf zu drängen, dass die Steilküste in Schilksee eingehend analysiert und ein Konzept für Handlungsoptionen erarbeitet wird. Die Ratsversammlung und der Ortsbeirat Schilksee sind entsprechend zu informieren.
- Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel wird aufgefordert, den Abbruch der Steilküste Schilksee jährlich zu überprüfen und den durchschnittlichen Abbruch der letzten 5 Jahre sowie die daraus zu erwartende Zeit zu berechnen, in der es voraussichtlich zu Schäden an den Häusern nahe der Küste und an den Versorgungsleitungen der Stadt Kiel, die in diesem Bereich liegen, kommen wird.
- Die Landeshauptstadt Kiel wird gebeten, das zuständige Ministerium des Landes Schleswig Holstein aufzufordern, den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand und weitere Maßnahmen zum nachhaltigen Küstenschutz an der Ostseeküste in Kiel mitzuteilen. Dabei soll besonders berücksichtigt werden:
- neueste Erkenntnisse über Veränderungen, die durch den Klimawandel entstehen können.
- Konsequenzen für bestehende Ökosysteme im Falle von baulichen Maßnahmen zum Küstenschutz und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.
- Die zuständigen Landesbehörden werden gebeten darzulegen wie auch die Nachbarstandorte (Strande und Falckenstein) in Maßnahmen integriert und auch dort eine natürliche Küstendynamik gesichert werden können. Dabei ist auch zu prüfen, ob invasive Maßnahmen ergriffen werden können, die den Rückgang der Küstenlinie durch einen „geordneten Rückzug“ verlangsamen.
Die Verwaltung wird gebeten ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, die anthropogene Beschädigungen der Steilküste verhindern.
- Als Eigentümerin der Steilküste soll die Landeshauptstadt Kiel einen Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aufnehmen.