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02.05.2019 - 10.2 Super-Wohn-Märkte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Kruber, Ratsherr Weigel, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Bauausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 02.05.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0246/2019 Super-Wohn-Märkte
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- gemeinsame Beratung der TOPs 10.2 und 10.2.1 –
Es besteht Einvernehmen, den CDU-Antrag 0246/2019, welcher in der neuen vorgelegten Version inhaltlich deckungsgleich mit dem Alternativantrag 0395/2019 der Kooperation ist, als gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP einzubringen. Die Kooperation zieht daher ihren Alternativantrag zurück.
Beschluss:
- Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für großflächigen Einzelhandel ist, wenn möglich, mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass oberhalb der Handelsnutzung mindestens ein Geschoss Wohnen oder andere Gemeinbedarfsnutzungen wie Kindertagesstätten zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für Bebauungspläne, die durch einen Vorhabenträger initiiert werden.
- Zusätzlich ist vertraglich sicherzustellen, dass die Stellplatzanlage des Handelsbetriebes nach den Öffnungszeiten der Allgemeinheit unentgeltlich zum Parken angeboten wird.
- Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang und wo es möglich ist, durch Aufstocken von Supermärkten, Discountern und Baumärkten im Stadtgebiet zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit den Eigentümern ist Kontakt aufzunehmen, um deren Bereitschaft zu erkunden, diese Möglichkeit zur baulichen Weiterentwicklung zu prüfen und die Vorteile einer Aufstockung darzustellen.