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ALLRIS - Auszug

02.05.2019 - 8.2 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ im Stadtteil Kiel-Altstadt/Vorstadt für das Baugebiet zwischen Flämischer Straße, Eggerstedtstraße, Wall, Andreas-Gayk-Straße, Ziegelteich, östlich der Bebauung Lange Reihe, Schevenbrücke, Holstenstraße, Asmus-Bremer-Platz, Willestraße, Kehdenstraße, Alter Markt einschließlich Bebauung Hausnummern 7-11 und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung  beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache