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ALLRIS - Auszug

16.05.2019 - 11.24 Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Im Bezirk des Ortsbeirates Elmschenhagen/Kroog

 

  1. Der Widmungsverfügung (Parkplatz hinter dem Grundstück Bebelplatz 2) wird

zugestimmt  (Anlagen 1 und 2).

  1. Das am Weg nach Am Wellsee“ gelegene Teilstück der Gemeindestraße Seerosenweg, das nicht ausgebaut wurde, wird eingezogen. Die Wegeverbindung zum „Weg nach Am Wellsee“ wird für den Fahrzeugverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG zum Gehweg abgestuft (Anlage 3).
  2. Die Treppenanlage, die den Bachstelzenweg mit dem Rohrsängerweg verbindet, wird von der sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG für den Fahrverkehr teileingezogen und  zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 4).
  3. Der Richtweg von Rüsterstraße bis zum Grundstück Richtweg 10 wird von der beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Geh- und Radweg) zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c (Kfz-befahrbar) aufgestuft (Anlage 5).

 

Im Bezirk der Ortsbeiräte Elmschenhagen/Kroog und Wellsee/Kronsburg/Rönne

 

  1. Der Feldweg „Im Hof“ zwischen Am Hofe und Bahngleise wird für den landwirtschaftlichen Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh-und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft. Der „Gehweg in Seewiese“ zwischen dem Feldweg „Im Hof“ und dem Wellsee-Wanderweg wird in voller Breite vom Gehweg zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem.§ 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft

(Anlage 6).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Wellsee/Kronsburg/Rönne

 

  1. Das als Gemeindestraße eingestufte Teilstück der Wegeverbindung Schlüsbeker Weg Braunstraße wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG abgestuft (Anlage 7).
  2. Die Gemeindestraße Erlenkamp wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG abgestuft

(Anlage 8).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Ellerbek/Wellingdorf

 

  1. Der Philipp-Reis-Weg zwischen der Zufahrt zum Parkplatz und dem Ostring wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 9).
  2. Der Tilsiter Platz im jetzigen Verlauf wird für den Fahrverkehr teileingezogen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 10).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook

 

  1. Die Fahrbahn der Gemeindestraße Marinegang wird eingezogen. Der Gehweg Marinegang wird für den allgemeinen Fahrverkehr teileingezogen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft

(Anlage 11).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Mettenhof

 

  1. Der Heidenberger Weg wird für den landwirtschaftlichen Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 12).
  2. Der „Feldweg zur Dammwiese“ (in Verlängerung des Kongsbergweges) wird für den landwirtschaftlichen Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh-und Radweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 13) .

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Schreventeich/Hasseldieksdamm

 

  1. Der „Weg in Struckteich“ von Haus-Nr. 1 bis zum Ende der gewidmeten Fläche wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen (Anlage 14).

 

Im Bezirk des Ortsbeirates Meimersdorf / Moorsee

 

  1. Der Feldweg „In Söltingsmoor“ von der Grundstückseinfahrt Steindamm 54 bis zum Ende wird für den öffentlichen Verkehr eingezogen (Anlage 15).

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache