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ALLRIS - Auszug

16.05.2019 - 11.23 Grundsätze und Verfahren bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen in Kiel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ratsversammlung übernimmt die vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen:

 

Ziffer 3.2

Hinter den ersten Satz wird eingefügt:

Bei Ehrungen von Personen sind an mindestens 20 Prozent der vorhandenen Straßenschilder Zusatzschilder anzubringen. Die Zusatzschilder sind an Punkten anzubringen, die besonders öffentlich wahrgenommen werden.

 

Ziffer 6.3.2 

Hinter den ersten Satz wird eingefügt:

Personen insbesondere Künstler*innen, die mit Kiel verbunden sind nnen durch die Benennung von Wegen und Plätzen ohne Postadresse geehrt werden.

 

Ziffer 6.3.2 

Der zweite Satz wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

Eine Frist nach dem Tod ist nicht einzuhalten.

 

Ziffer 2.4 

Der zweite Satz wird wie folgt ergänzt:

Nach einer Entscheidung des Bauausschusses und des Kulturausschusses zugunsten […]

 

Ziffer 2.5 

Der Absatz wird wie folgt ergänzt:

[…] werden das Kulturreferat, eventuell Stadteilbüros und das Büro […]

 

Ziffer 3.2

Der Absatz wird am Ende durch folgenden Satz ergänzt:

Bei wichtigen Straßennamen ist ein QR-Code am Straßenschild Standard und kann die gesamte
Geschichte einer Stadt wiedergeben.

 

Ziffer 5.1 

Die Aufzählung wird wie folgt ergänzt:

  • sowie ein*e Vertreter*in pro Fraktion der Ratsversammlung mit beratender Stimme.

 

Ziffer 5.2 

Der zweite Satz und dritte Satz werden wie folgt ergänzt:

[…] von politischen Gremien beim Bauausschuss und Kulturausschuss beantragt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss reichen den Antrag […]

 

Ziffer 5.3 

Der erste Satz wird wie folgt ergänzt:

[…], der Verwaltung, dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss entgegen.

 

Ziffer 5.5 

Der Absatz wird wie folgt abgeändert:

Die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent legt dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss alle Kommissionsempfehlungen, befürwortende wie ablehnende, als Beschlussvorlage vor, über die der Bauausschuss und der Kulturausschuss  der Ausschuss entscheiden. Ein ablehnender Beschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses des Kulturausschusses beendet den Vorgang. , da sich dann eine weitere Befassung durch den Bauausschuss erübrigt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss nnen kann bei Bedarf eine außerordentliche Sitzung der „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ anberaumen, zu der auch die im Bauausschuss und im Kulturausschuss vertretenen Ratsfraktionen je eine Vertreterin/einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden können.

 

Ziffer 5.6 

Der Absatz wird wie folgt geändert:

Handelt es sich bei der Historischen Stadtmarkierung um eine Straßenbenennung, wird nach einem erfolgt ein Durchführungsbeschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses. der Antrag zur Beschlussfassung zur Sitzung des Bauausschusses weitergereicht und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation federführend (vgl. 2.4). Nach der Beschlussfassung im Bauausschuss entscheidet die Ratsversammlung endgültig über die Straßenbenennung.

 

Beschluss mit diesen vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen:

Das Grundlagenkonzept zur Straßenbenennung und zur Realisierung der Historischen Stadtmarkierungen in Kiel und die Einführung einer „Kieler Gedenktafel“ werden beschlossen.

 

Alternative Abstimmung:

r TOP 11.23 Drs. 1015/2018: SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, Die FRAKTION

r TOP 11.23.1 Drs. 0511/2019: CDU, AfD, SSW

Gegen beide Anträge: Keine

Enthaltungen:  Keine

Damit ist die Vorlage zu TOP 11.23 (Drs.1015/2018) mit Mehrheit beschlossen.

 

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Alternative Abstimmung:

r TOP 11.23 Drs. 1015/2018: SPD, GRÜNE, Die LINKE, FDP, Die FRAKTION

r TOP 11.23.1 Drs. 0511/2019: CDU, AfD, SSW

Gegen beide Anträge: Keine

Enthaltungen:  Keine

Damit ist die Vorlage zu TOP 11.23 (Drs.1015/2018) mit Mehrheit beschlossen.

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Anlagen zur Drucksache