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08.05.2019 - 7.3 Jahresabschlüsse 2018 der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH und der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Eigenbetrieb Beteiligungen - 83.1.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH wird zugestimmt:
- Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Kiel geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 fest und genehmigt den Lagebericht.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 539,63 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
b) Folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG wird zugestimmt:
- Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Kiel geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 fest und genehmigt den Lagebericht.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2018 Entlastung zu erteilen.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass das Guthaben (Eigenbetrieb Beteiligungen der LH Kiel zu 51% mit 2.665.544,89 EUR nebst Zinsen / Remondis GmbH, Lünen zu 49% mit 2.561.013,72 EUR nebst Zinsen) von ihren Darlehenskonten ausgezahlt wird. Diese resultieren aus den Gewinnansprüchen des Wirtschaftsjahres 2018 und der Verzinsung der Gewinnansprüche bis zur Ausschüttung. Die entsprechende Regelung des § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG findet hier bei ihre Anwendung. Der Abruf ist 14 Tage vorab der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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279,4 kB
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