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ALLRIS - Auszug

06.06.2019 - 8.2 Gesetzliche Vorkaufsrechte, hier: Widerruf des Generalverzichts

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der seit dem 1. November 2004 geltende Generalverzicht der Landeshauptstadt Kiel auf die Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) wird zum 1. Juli 2019 gemäß § 28 Abs. 5 BauGB widerrufen. Der Widerruf wird ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf eines Jahres nach Aufhebung des Generalverzichts dem Bauausschuss zu den Haushaltsberatungen einen Evaluationsbericht vorzulegen.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen